StaDat-Sys
AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab: 01. Jänner 2011

PDF-Version: http://www.stadat-sys.at/agb/agb.pdf




































































































































































StaDat-Sys Stadler Daten- und Systemmanagement GmbH



1. Anwendungsgebiet

Alle Verträge, Lieferungen, sonstigen Leistungen und Rechtsbeziehungen der StaDat-Sys Stadler Daten- und Systemmanagement GmbH (im Folgenden StaDat-Sys) mit ihren Kunden erfolgen ausschließlich gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert. Jegliche Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Anbot, Vertragsabschluss, Beendigung

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Kunden sind gegenüber der StaDat-Sys erteilten Aufträgen vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages innerhalb dieser Frist zustande.
Dauerschuldverhältnisse sind beidseitig mit Monatsfrist zum Monatserstenkündbar.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich netto ab Unternehmenssitz, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Kosten für Anfahrt und Rückfahrt, Transport, Verpackung, Versicherung und Entsorgung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.

4. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug ist StaDat-Sys berechtigt, ab Fälligkeit bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen von acht Prozentpunkten über dem Hauptrefinanzierungszinssatz der Österreichischen Nationalbank sowie Mahn- und Inkassospesen einzufordern. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die älteste Forderung sowie zuerst auf angefallene Kosten, dann auf angefallene Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

5. Lieferung

Von StaDat-Sys angegebene Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Eigenbelieferung durch die Lieferanten von StaDat-Sys.

6. Eigentumsvorbehalt

Für alle gelieferten Waren gilt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Bei gerichtlicher Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte, ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der StaDat-Sys hinzuweisen und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich in das Eigentum von StaDat-Sys ab.

7. Reklamationen und Gewährleistung

Die Rechnung betreffende Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt anerkannt. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sechs Monate. Verbrauchergeschäfte sind von dieser Gewährleistungsregelung ausgenommen.

8. Haftung

StaDat-Sys haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, wenn diese nicht von StaDat-Sys vorsätzlich hervorgerufen wurden.

Die Haftung für Datenverlust durch StaDat-Sys muss ausdrücklich im Bereich Datensicherung eines Vertrages vereinbart werden. Bei Nichtvereinbarung gilt jede Haftung durch Datenverlust als ausgeschlossen.

Bei vereinbarter Datensicherung wird die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei täglicher und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (3-Generationen-System und Monatsspeicherung) eingetreten wäre. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet StaDat-Sys jedoch nicht, wenn deren Verlust durch Viren, Trojanische Pferde oder sonstige Kriminalität verursacht wurde.

9. Besondere Haftungsbestimmungen für Firewalls oder andere Netzwerksicherheitssysteme

StaDat-Sys geht bei Aufstellung, Betrieb oder Überprüfung von Firewall-, VPN- oder anderer Netzwerksicherheitssysteme mit größtmöglicher Sorgfalt nach dem jeweiligen Stand der Technik vor, weist aber die Kunden darauf hin, dass eine absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von derartigen Netzwerksicherheitssystemen nicht gewährleistet werden kann. Eine Haftung von StaDat-Sys für Schäden die durch Umgehen oder Außerfunktionsetzen von aufgestellten, betriebenen oder überprüften Netzwerksichheitssystemen entstehen ist daher ausgeschlossen.

10. Besondere Bestimmungen für Software

StaDat-Sys übernimmt, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, keine Gewähr dafür, dass gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden genügt oder dass die getroffene Auswahl des Kunden mit anderen Programmen oder Hardware- und Systemkonfigurationen zusammenarbeitet.

Softwaremängel berechtigen den Kunden, außer bei unteilbaren Leistungen nach § 918 Abs. 2 ABGB, nicht, von gemeinsam gelieferter Hardware oder Dienstleistung zurückzutreten.

Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

11. Zessionsverbot

Forderungen an StaDat-Sys dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.

12. Zugang von Schriftstücken

Adressänderungen sind vom Auftraggeber unverzüglich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

13. Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige und dem angestrebten Ziel möglichst nahekommende zu ersetzen.

14. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Für alle Verträge und ihre Umsetzung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtstand ist Linz.

15. Referenzen

Wird kundenseitig nicht ausdrücklich auf Unterlassung hingewiesen, behält sich die StaDat-Sys GmbH das Recht vor, Auftraggeber in Referenzlisten namentlich zu erwähnen.